Zusammenarbeit mit Ihrer Krankenkasse

Die Verordnung von bestimmten Gläsern in der Brille, die Zuhilfenahme von diversen Sehhilfen bei geschwächter Sehkraft ist heute möglich und wird in bestimmten Fällen von den gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zuschuss bedacht oder komplett übernommen. Wir übernehmen für Sie den kompletten Weg der Übersendung eines Kostenvoranschlages und Antrages zur Übernahme an Ihre Krankenkasse und kümmern uns bis zur Kostenerstattung um Sie und Ihre Hilfsmittel, so dass Sie, wenn ein Anspruch auf Erstattung besteht, in der Regel nicht in Vorleistung gehen müssen.

Bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr werden auch normale Brillengläser nach wie vor von den Krankenkassen in einer Basisausstattung übernommen (Kinder). Hier genügt das Rezept des Augenarztes für die Gläser, wir setzen uns mit der Krankenasse in Verbindung und erhalten von dort den Basisanteil für die Brillengläser. Sofern Sie eine höherwertige Ausführung ausgewählt haben, bezahlen Sie nur den anteiligen Aufpreis bei uns.