Was übernimmt die Krankenkasse?

Während die gesetzlichen Krankenkassen zu Brillengläsern für Erwachsene über 18 Jahre nur im Ausnahmefall anteilig Kosten übernehmen, erhalten Kinder eine Basisversorgung.

Die Grundversorgung der gesetzlichen Krankenkassen besteht aus einer Zuzahlung zu mineralischen Brillengläsern, solange keine anderweitige Ergänzung auf dem Brillenrezept vermerkt wird.
Meistens verordnen Augenärzte aus Gründen der Gewichtsersparnis für die empfindlichen Kindernasen und wegen der höheren Bruchsicherheit vor allem für den Schulsport Brillengläser aus leichtem Kunststoffmaterial. Weitere Vorteile sind der bessere UV-Schutz für die Augen und die geringere Neigung zu Beschlagen.
Damit die Brillengläser, die gerade in Kinderbrillen hohen Beanspruchungen ausgesetzt sind, eine möglichst lange Lebensdauer haben, schenken wir Ihnen zusätzlich zur Krankenkassenversorgung eine versiegelnde Härtung der Oberfläche.

Wir schenken Ihnen eine Glasqualität, die über die Zuzahlung der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.
Eine Kinderbrille mit gehärteten Kunststoffgläsern bekommen Sie bei uns schon ab 13,50 €.